Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
1. Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf von Neufahrzeugen, die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer abgeschlossen werden.

Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Vertrages, der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden abgeschlossen wird. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem Bestellformular übergeben. Das Bestellformular und die allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden eine untrennbare Einheit. Sie gelten als bekannt und vorbehaltlos akzeptiert durch die Unterzeichnung des Bestellformulars, das vom Verkäufer an den Kunden gesendet wurde. Die Übergabe des Bestellformulars durch den Verkäufer an den Kunden stellt kein Angebot dar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden mit anderem Inhalt werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Verkäufer hat sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

 
 
2. Bestätigung und Annahme der Bestellung

Für die Eigenschaft des bestellten Fahrzeugs und für die anderen Verkaufsbedingungen sind einzig und allein die Angaben im Bestellschein (Marke, Modell, Ausstattung, Motorentyp, Farbe, Serienausstattung, Optionen etc.) massgebend.

Damit eine Bestellung vom Verkäufer akzeptiert werden kann, muss sie zwingend vollständig sein, d.h. die folgenden Elemente enthalten:

  • den unterschriebenen Bestellschein des Kunden;
  • die lesbare Fotokopie der Identitätskarte des Kunden;
  • die Zustellung einer Bestätigung über die getätigte Anzahlung per Banküberweisung im Umfang von 10 % des Kaufpreises;
  • den durch den Kunden unterschriebenen Mandatsvertrag.

Die Bestellung gilt drei (3) Tage nach der vollständigen Zustellung der Bestellung als durch den Verkäufer anerkannt, ausser dieser teilt dem Kunden innert dieser Frist eine Änderung des Kaufpreises, der Spezifizierungen, der Lieferfrist und/oder der Verfügbarkeit des Lagerbestandes mit. In diesem Fall unterbreitet der Verkäufer dem Kunden eine Aktualisierung seines Bestellscheins. Die Ablehnung einer Aktualisierung des Bestellscheins durch den Kunden bewirkt die vollständige und anspruchslose Nichtigkeit der Bestellung ohne gegenseitige Aufwandsentschädigung, unter Rückerstattungspflicht des Verkäufers der durch den Kunden getätigten Anzahlung.

 
 
3. Verkaufspreis

Der Verkaufspreis ist in Schweizer Franken (CHF) angegeben, einschließlich Mehrwertsteuer. Er entspricht dem im Bestellformular angegebenen « Gesamt Nettopreis ».

Etwaige im Bestellformular aufgeführte Prämien, Boni und andere aufgeschobene und/oder bedingte Rabatte sind nicht Bestandteil des « Gesamt Nettopreises ». Sie sind dem Bestellformular mit ihren Erhaltungsbedingungen beigefügt. Um davon zu profitieren, muss der Kunde sicherstellen, dass er die Erhaltungsbedingungen erfüllt und selbständig und auf eigene Verantwortung die Verfahren und Fristen einhält, die für deren Erhalt erforderlich sind.

Hersteller oder Importeure können ihre Preise jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Im Falle einer Änderung des Katalogpreises des Fahrzeugs während der Lieferfrist des Fahrzeugs, sei es durch den Hersteller (oder den Importeur) oder aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Zwänge, und es vergehen mehr als 3 Monate zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin, ist der Verkäufer berechtigt, den  « Gesamtnettopreis » im gleichen Verhältnis wie die Änderung des Katalogpreises des Fahrzeugs nach oben oder unten zu ändern.

 
 
4. Spezifikationen

Die Bestellung bezieht sich auf das im Bestellformular beschriebene Fahrzeug. Die im Bestellformular angegebene Handelsbezeichnung des Fahrzeugs ist die des Herkunftslandes (Schweiz oder Europäische Union). Der Kunde erkennt an, informiert zu sein und akzeptiert den fortlaufenden Prozess der Automobilhersteller in Bezug auf Produktion, Techniken, Technologie und Design, so dass bestimmte Details vom bestellten Modell abweichen können. Diese möglichen Änderungen beeinträchtigen jedoch nicht die spezifischen Merkmale und/oder den vom Kunden im Bestellformular gesuchten speziellen Verwendungszweck.

Im Falle von Spezifikationsänderungen während der Lieferfrist des Fahrzeugs, die eine Preisänderung zur Folge haben, gelten die Bestimmungen von Artikel 3 oben.

 
 
5. Lieferfrist

Der Verkäufer setzt alles daran, die Lieferfristen einzuhalten. Die angegebenen Lieferfristen sind indikativ und für den Verkäufer nicht bindend. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung des Vertrags oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Der Verkäufer haftet keinesfalls für die Folgen höherer Gewalt oder anderer Störungen, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben sind. Insbesondere in Fällen von Streik, Betriebsunterbrechung, Produktionsbeschränkung, Schäden an Produktionsanlagen, Verzögerung oder Ausbleiben der Lieferung eines Lieferanten, Betriebsstörungen oder im Transportnetz ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung innerhalb der vereinbarten Fristen oder sogar vollständig von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine Lieferung unmöglich ist.

Die angegebenen Lieferfristen beginnen ab Vertragsabschluss zu laufen, jedoch frühestens ab Erhalt aller vom Kunden angeforderten Dokumente, Daten und Angaben.

 
 
6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Das Bestellformular ist für den Verkäufer nur verbindlich, wenn es akzeptiert wurde (gemäß Artikel 2 oben), was die Zahlung einer Anzahlung von 10 % des "Gesamt Nettopreises" des Fahrzeugs per Scheck oder Banküberweisung impliziert.

Die Restzahlung des "Gesamtnettopreises" muss per Banküberweisung vor der Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden erfolgen.

Der Verkäufer und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, wonach der Kunde nicht Eigentümer des Fahrzeugs bei Besitzübergang wird, sondern erst nach vollständiger Bezahlung des "Gesamt Nettopreises", der Kosten und Nebenkosten. Der Verkäufer ist berechtigt, am Wohnsitz des Kunden einen Eigentumsvorbehalt auf das gelieferte Fahrzeug einzutragen, bis alle seine aus dem Kaufvertrag resultierenden Ansprüche erfüllt sind. Diese Eigentumsvorbehaltsklausel zugunsten des Verkäufers, gemäß Art. 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, wird dem Kunden bei Unterzeichnung des Bestellformulars mitgeteilt und folglich von diesem ausdrücklich vor der Lieferung des Fahrzeugs akzeptiert.

 
 
7. Inzahlungnahme

Für den Fall, dass das bisherige Fahrzeug des Kunden vom Verkäufer in Zahlung genommen wird, erklärt der Kunde ausdrücklich, dass das in Zahlung genommene Fahrzeug keinem Eigentumsvorbehalt oder Ansprüchen Dritter unterliegt.

Im Falle einer Stornierung oder Auflösung des Hauptkaufvertrags und für den Fall, dass das in Zahlung genommene Fahrzeug bereits vom Verkäufer weiterverkauft wurde oder nicht mehr verfügbar ist, wird dem Kunden nur der Betrag des auf den Verkaufspreis des Fahrzeugs angerechneten Inzahlungswertes erstattet.

 
 
8. Bereitstellung

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in Empfang zu nehmen, sobald seine Verfügbarkeit vom Verkäufer per E-Mail oder Telefon bestätigt wurde, und in jedem Fall spätestens acht (8) Tage nach Erhalt eines Einschreibens des Verkäufers, das die Verfügbarkeit des Fahrzeugs mitteilt. Gewinn und Risiko gehen auf den Kunden über, sobald der Verkäufer das Fahrzeug entgegennimmt.

Bei Verzögerung des Kunden bei der Übernahme des Fahrzeugs und außer bei höherer Gewalt hat der Verkäufer die Möglichkeit, entweder den Verkauf zu kündigen und die geleistete Anzahlung als Entschädigung zu behalten oder den Kunden unter täglichem Zwangsgeld von CHF 20.– pro Tag zu zwingen, das Fahrzeug abzuholen und Lagerkosten in Höhe von CHF 30.– pro Tag bis zur Abholung zu berechnen.

 
 
9. Mängelanzeige

Der Kunde muss den Zustand des Fahrzeugs bei Erhalt überprüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel sofort melden. Etwaige Mängelanzeigen müssen dem Verkäufer innerhalb einer peremptorischen Frist von 5 Werktagen ab Erhalt des Fahrzeugs schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt das Fahrzeug als akzeptiert.

 
 
10. Garantie

Die Fahrzeuge werden mit dem Garantieheft des Herstellers geliefert. Der Verkäufer ist nicht an die Garantiebedingungen gebunden, die der Hersteller direkt dem Kunden gewährt. Der Verkäufer gibt keine über die Herstellergarantie hinausgehende ausdrückliche oder stillschweigende Garantie.

Der Kunde kann keinesfalls gegen den Verkäufer vorgehen, wenn der Kunde die Anweisungen des Herstellers bei der Anwendung der Garantie nicht befolgt oder missbraucht.

Wenn die Mängelanzeige beachtet und die Garantieansprüche begründet sind, hat der Verkäufer die Wahl, das Fahrzeug auf eigene Kosten zu reparieren oder eine Preisminderung zu gewähren.

Abgesehen von der vorgenannten Garantie schließt der Verkäufer jede weitere Haftung aus, Art. 199 OR bleibt vorbehalten.

Die Mängelanzeige und die Garantieansprüche entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht innerhalb der vereinbarten Frist.

 
 
11. Datenschutz

Durch das Ausfüllen und Absenden eines Bestellformulars erteilt der Kunde dem Verkäufer die Erlaubnis, seine persönlichen Daten zu speichern.

Die persönlichen Daten werden vom Verkäufer vertraulich und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen behandelt.

Der Verkäufer verwendet die persönlichen Daten zur Abwicklung der Bestellung, zur Lieferung des Fahrzeugs, zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Verwaltung von Zahlungen und zur Registrierung der Herstellergarantie. Zu diesem Zweck kann der Verkäufer die persönlichen Daten des Kunden an beauftragte Dienstleister und gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergeben.

 
 
12. Nichtigkeit einer Bestimmung

Die Unanwendbarkeit einer Bestimmung beeinträchtigt und beschränkt in keiner Weise die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die das gleiche wirtschaftliche Ziel verfolgen.

 
 
13. Anwendbares Recht

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen dem Schweizer Recht, mit Ausnahme des internationalen Privatrechts. Dasselbe Prinzip gilt für die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

 
 
14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, gegen den Kunden am Wohnsitz/Sitz des Kunden Klage zu erheben.